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Weißenbrunner Mitteilungsblatt
Ausgabe 7/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

I.

Haushaltssatzung der Gemeinde Weißenbrunn

(Landkreis Kronach)

für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Weißenbrunn folgende

Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

7.609.080

und im

Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit

3.621.990

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf  —  524.530

festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) wurden in der Hebesatzsatzung vom 31.10.2024 festgesetzt.

Sie werden nur nachrichtlich aufgeführt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf  —  1.100.000

festgesetzt.

§ 6

entfällt

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft

Nachrichtlich:

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachfolgende Gemeindesteuern lt. Hebesatzsatzung betragen:

Grundsteuer A (Land- und forstwirtschaftliche Betriebe)

360 v.H.

Grundsteuer B (sonstige Grundstücke)

210 v.H.

Gewerbesteuer

340 v.H.

Weißenbrunn, 06.05.2025
Gemeinde Weißenbrunn
 —  (DS)
gez. Jörg Neubauer
Erster Bürgermeister

II.

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung zur Aufnahme von Krediten im Rahmen der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wurde vom Landratsamt Kronach mit Bescheid vom 16.04.2025 unter Nebenbestimmungen erteilt.

III.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen kann bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus, Kämmerei (Zi. Nr. 9) zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Weißenbrunn, 06.05.2025
Gemeinde Weißenbrunn
 —  (DS)
gez. Jörg Neubauer
Erster Bürgermeister