(Landkreis Kronach)
Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Weißenbrunn folgende
Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
| Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 7.609.080 € |
| und im | |
| Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit | 3.621.990 € |
| ab. | |
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahme für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf — 524.530 €
festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) wurden in der Hebesatzsatzung vom 31.10.2024 festgesetzt.
Sie werden nur nachrichtlich aufgeführt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf — 1.100.000 €
festgesetzt.
entfällt
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft
Nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachfolgende Gemeindesteuern lt. Hebesatzsatzung betragen:
| Grundsteuer A (Land- und forstwirtschaftliche Betriebe) | 360 v.H. |
| Grundsteuer B (sonstige Grundstücke) | 210 v.H. |
| Gewerbesteuer | 340 v.H. |
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung zur Aufnahme von Krediten im Rahmen der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wurde vom Landratsamt Kronach mit Bescheid vom 16.04.2025 unter Nebenbestimmungen erteilt.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen kann bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus, Kämmerei (Zi. Nr. 9) zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.