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Weißenbrunner Mitteilungsblatt
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Hebesatzsatzung vom 22.05.2024

Aufgrund Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in Verbindung mit § 25 Grundsteuergesetz bzw. § 16 Gewerbesteuergesetz erlässt die Gemeinde Weißenbrunn folgende

Hebesatzsatzung

§ 1 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgelegt:

§ 2 Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt mit dem 01.01.2024 in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt mit Ablauf des 31.12.2023 die Hebesatzsatzung vom 04.05.2022 außer Kraft.

Weißenbrunn, 22.05.2024
Gemeinde Weißenbrunn
 — (DS)
gez.
Jörg Neubauer
Erster Bürgermeister