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Weißenbrunner Mitteilungsblatt
Ausgabe 9/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Amtliche Bekanntmachungen

I.

Haushaltssatzung der Gemeinde Weißenbrunn

(Landkreis Kronach)

für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Weißenbrunn folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  7.424.224 €

und im

Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  4.896.314 € ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) wurden in der Hebesatzsatzung vom 04.05.2022 festgesetzt.

Sie werden nur nachrichtlich aufgeführt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von

Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf  —  1.100.000

festgesetzt.

§ 6

entfällt

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft

Nachrichtlich:

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachfolgende Gemeindesteuern lt. Hebesatzsatzung betragen:

Grundsteuer A

(Land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 370 v.H.

Grundsteuer B

(sonstige Grundstücke) 360 v.H.

Gewerbesteuer 340 v.H.

Weißenbrunn, 02.06.2023

Gemeinde Weißenbrunn

(DS)

gez. Jörg Neubauer

Erster Bürgermeister

II.

Rechtsaufsichtliche Genehmigungen im Rahmen der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 waren nicht erforderlich. Mit Schreiben vom 25.05.2023 hat das Landratsamt Kronach zur Haushaltssatzung nebst Anlagen Stellung genommen.

III.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen kann bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus, Kämmerei (Zi. Nr. 9) zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Weißenbrunn, 02.06.2023

Gemeinde Weißenbrunn

(DS)

gez. Jörg Neubauer

Erster Bürgermeister