(Landkreis Kronach)
Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Weißenbrunn folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 7.424.224 €
und im
Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 4.896.314 € ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) wurden in der Hebesatzsatzung vom 04.05.2022 festgesetzt.
Sie werden nur nachrichtlich aufgeführt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf — 1.100.000 €
festgesetzt.
entfällt
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2023 in Kraft
Nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachfolgende Gemeindesteuern lt. Hebesatzsatzung betragen:
Grundsteuer A
(Land- und forstwirtschaftliche Betriebe) 370 v.H.
Grundsteuer B
(sonstige Grundstücke) 360 v.H.
Gewerbesteuer 340 v.H.
Weißenbrunn, 02.06.2023
Gemeinde Weißenbrunn
| (DS) |
gez. Jörg Neubauer
Erster Bürgermeister
II.
Rechtsaufsichtliche Genehmigungen im Rahmen der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 waren nicht erforderlich. Mit Schreiben vom 25.05.2023 hat das Landratsamt Kronach zur Haushaltssatzung nebst Anlagen Stellung genommen.
III.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen kann bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus, Kämmerei (Zi. Nr. 9) zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Weißenbrunn, 02.06.2023
Gemeinde Weißenbrunn
(DS)
gez. Jörg Neubauer
Erster Bürgermeister