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Weitramsdorfer Nachrichten
Ausgabe 1/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen - Zum Schluss

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

auch im Jahre 2025 werden wieder Jubiläums-Besuche des Bürgermeisters stattfinden.

Hierzu ist folgende Regelung vorgesehen:

Alters- und Ehejubiläen

Die Gemeinde Weitramsdorf möchte Jubilaren, welche ein besonderes Alters- oder Ehejubiläum feiern, in besonderer Weise gratulieren oder bei speziellen Jubiläen die Glückwünsche auf ganz persönlichem Weg zum Ausdruck bringen.

Eine Gratulation erfolgt nur, sofern Sie keine Übermittlungssperre Ihrer persönlichen Daten im Melderegister eingetragen haben und Sie schriftlich erklärt haben, dass Sie einen Besuch des Bürgermeisters wünschen.

Für eine Veröffentlichung Ihres Alter- bzw. Ehejubiläums im Amtsblatt, Gratulationen sowie die Weitergabe Ihrer persönlichen Daten an Dritte muss der Gemeindeverwaltung gem. Datenschutz-Grundverordnung zukünftig immer eine persönliche und schriftliche Einwilligung ihrerseits vorliegen. Diese ist dem aktuellen Amtsblatt zu entnehmen.

Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick, welche Glückwünsche bei welchem Jubiläum erfolgen:

Geburtstage

Zum 70., 75., 81. bis 84. und 86. bis 89. Geburtstag erhalten Sie schriftliche Glückwünsche.

Anlässlich der folgenden besonderen Geburtstage erhalten Sie Glückwünsche in schriftlicher Form, und, wenn gewünscht, einen persönlichen Besuch des 1. Bürgermeisters oder bei Verhinderung dessen Vertreter:

- 80. Geburtstag

- 85. Geburtstag

- 90. Geburtstag (ab diesem jedes weitere Jahr)

Ehejubiläen

Zu folgenden Ehejubiläen erhalten Sie neben schriftlichen Glückwünschen auf Wunsch einen persönlichen Besuch des 1. Bürgermeisters oder bei Verhinderung dessen Vertreter:

- Goldene Hochzeit (50. Hochzeitstag)

- Diamantene Hochzeit (60. Hochzeitstag)

- Eiserne Hochzeit (65. Hochzeitstag)

- Gnadenhochzeit (70. Hochzeitstag)

- Kronjuwelenhochzeit (75. Hochzeitstag)

Sie erhalten vor Ihrem Jubiläum von Seiten der Gemeindeverwaltung eine Nachricht über dieses Besuchsangebot. Somit können Sie sich in Ruhe überlegen, ob sie einen Besuch des Bürgermeisters wünschen.

Ihr Bürgermeister würde sich auf jeden Fall sehr freuen, Ihnen zu Ihrem Alters- oder Ehejubiläum persönlich die herzlichsten Glückwünsche aussprechen zu können.

Sollten Sie zu Ihrem bevorstehenden Jubiläum noch Fragen haben, können sie sich jederzeit bei Ihrer Gemeindeverwaltung melden (Tel: 09561/8352-0 oder E-Mail: info@weitramsdorf.de)

Formular hierzu siehe Seite ...