Wurde zum 1. Januar 2024 der kassenindividuelle Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht, müssen Versicherte höhere Beiträge leisten. Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern informiert, dass sich dies für Rentnerinnen und Rentner, die in der Krankenversicherung pflichtversichert sind, erst zwei Monate auf die Rentenhöhe später auswirkt.
Konkret bedeutet das: Der Krankenkassenbeitrag steigt erst mit der Rentenzahlung für den Monat März. Die überwiesene Rente fällt dann entsprechend geringer aus. Für die Rentenzahlung für Januar und Februar 2024 werden die zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträge weiter auf Grundlage des bisherigen Beitrags berechnet. Grund hierfür sind gesetzliche Vorgaben, die bei Rentnerinnen und Rentnern sowohl für Senkungen als auch für Erhöhungen gelten.
Über die Änderung des aus der Rente zu zahlenden Krankenversicherungsbeitrags werden Betroffene mit dem Kontoauszug ihrer Bank informiert.
Hilfreiche Informationen bietet die Broschüre „Rentner und ihre Krankenversicherung“. Diese kann kostenlos auf der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de heruntergeladen werden.