Zur Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Weidach e.V. am 28.03.2025 um 19:00 Uhr ins Vereinsheim des SV Weidach im Neuseser Weg 21, 96479 Weitramsdorf ein.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Totengedenken |
| 3. | Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 4. | Verlesung des Protokolls der Jahreshauptversammlung 2023 |
| 5. | Bericht des Vorstandes |
| 6. | Ein-/ und Ausgänge |
| 7. | Kassenbericht |
| 8. | Bericht der Kassenprüfer |
| 9. | Entlastung der Vorstandschaft |
| 10. | Wahl der Kassenprüfer |
| 11. | Bericht des 1. Kommandanten |
| 12. | Vereinsatzung: Korrektur § 9 Absatz 2. (siehe Beiblatt) |
| 13. | Verschiedenes |
| 14. | Grußworte |
Wünsche und Anträge sind bis zum 22.03.2025 beim 1. Vorstand schriftlich einzureichen.
Beiblatt zur Jahreshauptversammlung 2025 der Freiwilligen Feuerwehr Weidach e. V.
Abstimmung über die Änderung des Satzungstextes § 9 Abs. 2
Fehlerhafte Satzung laut Abstimmung vom 06.01.2025. (Fehler sind hier fett hervorgehoben)
2. Gesetzlicher Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis gilt, dass der stellvertretende Vorsitzende nur im Verhinderungsfall des Vorsitzenden zur Vertretung befugt ist. Rechtsgeschäfte mit einem Betrag über 250 EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn der Vorstand der erweiterte Vorstand nach § 8 Abs. 1 Buchstaben a bis d und Abs. dieser Satzung zugestimmt hat.
Korrektur, die zur Abstimmung steht (Änderungen sind fett hervorgehoben):
2. Gesetzlicher Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis gilt, dass der stellvertretende Vorsitzende nur im Verhinderungsfall des Vorsitzenden zur Vertretung befugt ist. Rechtsgeschäfte mit einem Betrag über 250 EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn der erweiterte Vorstand nach § 8 Abs. 1 Buchstaben a bis d und Abs. 2 Buchstaben a und b dieser Satzung zugestimmt hat.