Am 08.03.2026 finden in Bayern die allgemeinen Kommunalwahlen statt. In unserer Gemeinde werden Gemeinderat sowie, in unserem Landkreis, Kreistag und Landrat gewählt. Den gewählten Bürgervertretern werden für die nächsten sechs Jahre die Verantwortung über die Angelegenheiten unserer Gemeinde und unseres Landkreises übertragen. Nutzen Sie Ihr Wahlrecht indem Sie zur Wahl gehen.
Aus der Abstimmungsbekanntmachung, die wir in den Medien veröffentlicht haben, ist zu entnehmen, wer und wie gewählt wird. Zur Information hängt im Foyer des Rathauses ein Muster des jeweiligen Stimmzettels aus.
Wir möchten den Wählerinnen und Wählern trotzdem nochmals ein paar kurze Erläuterungen geben.
a) Gemeinderatswahl
In der Gemeinde Weitramsdorf sind 20 Gemeinderäte neu zu wählen. Jede Wählerin und jeder Wähler hat somit 20 Stimmen zu vergeben. Sie als Wählerin bzw. Wähler müssen unbedingt darauf achten, dass Sie nicht mehr als die Ihnen zur Verfügung stehenden 20 Stimmen vergeben.
Zur Gemeinderatswahl sind sieben gültige Wahlvorschläge eingegangen.
Am einfachsten ist dabei die Listenwahl. Sie können eine Liste – aber nur eine – ankreuzen ohne bestimmte Bewerber auszuwählen und vergeben damit Ihre 20 Stimmen gleichmäßig auf alle Bewerber dieser Liste.
Durch sogenanntes „Häufeln“ können Sie einzelnen Bewerbern bis zu drei Stimmen geben. Beachten Sie, dass Bewerber, die mehrfach aufgeführt sind, ebenfalls nur drei Stimmen erhalten dürfen. Beim Häufeln dürfen Sie nicht mehr als insgesamt 20 Stimmen vergeben.
Sie können weiterhin, ohne Bindung an eine bestimmte Liste, Bewerbern aus verschiedenen Wahlvorschlägen jeweils bis zu drei Stimmen geben (sogenanntes „Panaschieren“) und brauchen sich dabei nicht auf Kandidaten einer Partei oder Wählergruppe zu beschränken. Auch hier dürfen Sie nicht mehr als insgesamt 20 Stimmen vergeben.
b) Kreistagswahl
Im Landkreis Coburg sind 60 Kreisräte neu zu wählen.
Zur Kreistagswahl sind neun gültige Wahlvorschläge eingegangen. Sie haben insgesamt 60 Stimmen zur Verfügung, die Sie, ähnlich wie bei der Gemeinderatswahl, durch ankreuzen einer Liste (jeder Bewerber erhält somit eine Stimme), durch Häufeln (Vergabe von bis zu drei Stimmen an Einzelbewerber aus einer Liste) oder durch Panaschieren (Vergabe von bis zu drei Stimmen an Einzelbewerber aus verschiedenen Listen ) verteilen können.
Bitte beachten Sie bei den zwei letztgenannten Möglichkeiten, dass Sie nicht mehr als 60 Stimmen vergeben dürfen.
c) Landratswahl
Bei der Landratswahl stehen vier Bewerber zur Wahl.
Um einen gültigen Stimmzettel abzugeben, dürfen Sie nur einen der Kandidaten ankreuzen, d. h. Sie haben als Wählerin bzw. Wähler nur eine Stimme.
Wo und wann wird gewählt
Die Wahllokale sind am 08. März 2026 von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Wählen kann nur derjenige, der im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Das für Sie zuständige Wahllokal ersehen Sie aus dem Ihnen zugestellten Wahlbenachrichtigungsschreiben.
Bringen Sie bitte dieses Wahlbenachrichtigungsschreiben zur Wahl mit und halten Sie Ihren Personalausweis bereit, insbesondere Wähler mit Wahlschein.