Am 01.04.2025 wird die Hundesteuer 2025 fällig. Bei den Abbuchern wird die Steuer automatisch zum Fälligkeitstag eingezogen. Bitte beachten Sie, dass bei erstmaliger Abbuchung das zugesandte SEPA-Lastschriftmandat (wird mit dem Steuerbescheid verschickt) vorliegen muss. Sollte die Hundesteuer nicht innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Fälligkeit bezahlt sein, muss gebührenpflichtig durch die Gemeindekasse gemahnt werden. Für den Fall, dass Ihr Hund in der letzten Zeit verstorben ist oder Sie keinen Hund mehr besitzen, so teilen Sie uns dies bitte umgehend mit. Für Rückfragen steht die Hundesteuerstelle (Tel. 8352-16) bzw. die Gemeindekasse (8352-14) gerne zur Verfügung.