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Weitramsdorfer Nachrichten
Ausgabe 12/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Weitramsdorf im Gemeindeteil Neundorf

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.09.2025 die 15. Änderung des Flächennutzungsplans im Gemeindeteil Neundorf beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB, sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Mit der 15. Änderung des Flächennutzungsplanes soll die Darstellung für folgende Grundstücke in drei Teilbereichen geändert werden:

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Teilbereich A1: Fl.-Nr. 90/1, 90/2, 88, 86, 81/3, 81, 80, 84, 84/1, 85/2, 85/3, 705, 702, 701, 700, 701/1, 664, 664/1, 692, 693, 694, 695, 695/1, 696, 697, 698, 699, 699/1, 699/2, 699/3, 707, 708/2, 708/3, 709/1, 710, 711, 712, sowie Teilflächen der Fl.-Nr. 90, 90/5, 90/6, 81/1, 81/2, 977, 975, 85, 703, 704, 682, 706/1, 708 der Gemarkung Neundorf

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Teilbereich A2: Teilfläche der Fl.-Nr. 714 der Gemarkung Neundorf

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Teilbereich A3: Fl.-Nr. 688 der Gemarkung Neundorf

Die genaue Abgrenzung ist dem beigefügten Lageplan (ohne Maßstab) vom 09.12.2025 zu entnehmen. Dieser ist Bestandteil der Bekanntmachung.

Der Planentwurf wird nebst Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 09.12.2025 in der Zeit vom

Freitag den 20.03.2026 - Montag, den 20.04.2026

auf der Internetseite der Gemeinde Weitramsdorf (https://www.weitramsdorf.de/rathaus-service/aktuelles/oeffentliche-bekanntmachungen) zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich eingestellt. Der Inhalt dieser Bekanntmachung und der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht ist auch unter (www.bauleitplanung.bayern.de) auf dem Zentralen Landesportal Bayern in der Bauleitplanung im Internet veröffentlicht.

Zusätzlich sind die Unterlagen während der allgemeinen Dienststunden Rathaus Weitramsdorf, Ummerstadter Str. 11, I. Stock, Zimmer Nr. 1.9, öffentlich zur Einsichtnahme aufgelegt. Einsichtnahme in die Planunterlagen ist während der Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung (Montag von 13:00 - 16:30 Uhr, Dienstag von 08:00 - 13:00 Uhr, Mittwoch von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, Donnerstag von 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr, Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr) sowie außerhalb der Öffnungszeiten, aber während der allgemeinen Dienststunden der Gemeindeverwaltung, nach Terminvereinbarung möglich. Dort wird über die Ziele und Zwecke der Planung informiert. Es besteht Gelegenheit zu Äußerung und Erörterung.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu der beabsichtigten Planung abgegeben werden. Diese Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können aber bei Bedarf auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit §3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§3 Abs. 3 BauGB).

Weitramsdorf, 19.03.2026
GEMEINDE WEITRAMSDORF
Hans Steinfelder
1. Bürgermeister