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Weitramsdorfer Nachrichten
Ausgabe 15/2023
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Aktuelles

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Gemeinde Weitramsdorf sowie der Gemeinderat möchten die Gestaltung der Ortsmitte in Weitramsdorf zeitnah weiter vorantreiben.

Hierzu wurde das Thema sowohl in diversen Sitzungen im Gremium besprochen als auch Ziele und Planungen in einer eintägigen Gemeinderats-Klausur unter Einbeziehung des Städteplaners erarbeitet. Dies dient der Vorbereitung eines Architektenwettbewerbs.

Der erste Schritt in die Richtung Neugestaltung der Ortsmitte war hierbei die Entscheidung über den Abriss der Objekte Coburger Straße 1 und Schlettacher Straße 1. Im Gesamtkonzept wurde auch immer die Fläche des ehem. Albrecht-Saales in die Planungen mit einbezogen. In der Bürgerumfrage zu den verschiedenen Möglichkeiten wurden die Varianten 2A und 2B favorisiert. Diese sehen jeweils den Abriss des Albrecht-Saales vor, um neben der neuen sinnvollen Nutzung der daraus entstehenden Freifläche auch einen Kreisel zur Verkehrsberuhigung im Ortskern zu errichten.

Aufgrund eines Antrages interessierter Bürgerinnen und Bürger wurde beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege angeregt, die Denkmalschutzeigenschaft des Albrecht-Saales zu prüfen. Die spätere Benachrichtigung hierüber stieß sowohl in der Gemeindeverwaltung, dem Gemeinderat aber auch beim Eigentümer auf Unverständnis und Kopfschütteln, da die angestrebten Planungen in Bezug auf o. g. Fläche durch eine positive Bewertung des Antrages in Frage gestellt bzw. durchkreuzt werden könnten. Auch Termine mit den zuständigen Behörden und Eigentümern, den deutlichen Hinweisen und Erläuterungen, dass aufgrund der Vorarbeiten, einer daraus resultierenden Bürgerumfrage, den Planungen der Gemeinde, speziell in Bezug auf die entstehenden Kosten, nur ein Abriss des Albrecht-Saales in Frage kommt, konnten die Prüfung der Denkmaleigenschaft nicht verhindern.

Am 20.03.2023 erreichte uns nun das offizielle Schreiben des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege über den Vollzug des Bay. Denkmalschutzgesetzes und den Nachtrag bzw. die Aufnahme in die Denkmalliste. Man ist von offizieller Seite zu der Entscheidung gekommen, dass die Erhaltung des Albrecht-Saales aufgrund seiner besonderen geschichtlichen und künstlerischen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt. Nimmt man allerdings das Ergebnis der Bürgerumfrage als Grundlage, sieht dieses aber eher anders aus.

Durch die Aufnahme bzw. den Nachtrag in die Denkmalliste wird die geplante Neugestaltung in diesem Bereich vielleicht nicht für immer verhindert sein, aber zumindest massiv erschwert und auf Jahre blockiert. Wir werden in den nächsten Wochen in Gesprächen mit allen Beteiligten mit Nachdruck versuchen, diese Entscheidung nochmals in eine andere Richtung zu lenken. Ob und in wie weit dies die oben genannte Bewertung noch beeinflussen kann, ist jedoch fraglich. Weiterhin wird die Gemeinde Weitramsdorf bis zur Frist 01.07.2023 eine Stellungnahme ans Landesamt für Denkmalpflege abgeben. Wir werden nichts unversucht lassen, um von Seiten des Landesamtes für Denkmalpflege evtl. doch nochmal über ein Einlenken, auch im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, nachzudenken.

Die Gemeinde Weitramsdorf, vermutlich aber auch die Eigentümer, wären jetzt und sehr zeitnah an einem Gespräch mit den Antragsteller*innen, welche uns nicht bekannt sind, interessiert, um die Motivation, die Beweggründe oder auch mögliche Ziele und Pläne erläutert zu bekommen. Somit ergeht hier die Aufforderung, sich mit der Gemeindeverwaltung oder den Eigentümern des Albrecht-Saales in Verbindung zu setzen.

Christian Brettschneider
Erster Bürgermeister