Bis zum 15. Mai 2025 sind fällig und an die Gemeindekasse zu überweisen:
| 1. | Grundsteuer für die Zeit vom 1. April 2025 bis 30. Juni 2025 mit einem Viertel des Jahresbeitrages von mehr als 30,00 Euro. |
| 2. | Gewerbesteuer-Vorauszahlung für die Zeit vom 1. April 2025 bis 30. Juni 2025 mit einem Viertel des Jahresbeitrages. |
| 3. | Gewerbesteuer-Nachzahlung am Fälligkeitstag. Die jeweilige Abschlusszahlung zur Gewerbesteuer nach dem zugestellten Steuerbescheid. |
Diese Bekanntmachung gilt als öffentliche Mahnung. Wenn die Zahlung innerhalb einer Woche nicht erfolgt, werden Verzugsmaßnahmen eingeleitet. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass bei unpünktlicher Zahlung Mahngebühren und Säumniszuschläge nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften (AO, KG) erhoben werden müssen.
Einzahlungen bitten wir auf die Konten der Gemeinde:
| Sparkasse Coburg-Lichtenfels, Weitramsdorf | |
| IBAN: | DE21 7835 0000 0092 2013 91 |
| BIC: | BYLADEM1COB |
| VR-Bank Coburg eG - Zweigstelle Weitramsdorf | |
| IBAN: | DE66 7836 0000 0007 3134 03 |
| BIC: | GENODEF1COS |
vorzunehmen.