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Weitramsdorfer Nachrichten
Ausgabe 18/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeindliche Steuerfälligkeiten im Mai 2026

Bis zum 15. Mai 2026 sind fällig und an die Gemeindekasse zu überweisen:

1.

Grundsteuer für die Zeit vom 1. April 2026 bis 30. Juni 2026 mit einem Viertel des Jahresbeitrages von mehr als 30,00 Euro

2.

Gewerbesteuer-Vorauszahlung für die Zeit vom 1. April 2026 bis 30. Juni 2026 mit einem Viertel des Jahresbeitrages

3.

Gewerbesteuer-Nachzahlung am Fälligkeitstag. Die jeweilige Abschlusszahlung zur Gewerbesteuer nach dem zugestellten Steuerbescheid

Diese Bekanntmachung gilt als öffentliche Mahnung. Wenn die Zahlung innerhalb einer Woche nicht erfolgt, werden Verzugsmaßnahmen eingeleitet. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass bei unpünktlicher Zahlung Mahngebühren und Säumniszuschläge nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften (AO, KG) erhoben werden müssen.

Einzahlungen bitten wir auf die Konten der Gemeinde:

Sparkasse Coburg-Lichtenfels, Weitramsdorf

IBAN:

DE21 7835 0000 0092 2013 91

BIC:

BYLADEM1COB

VR-Bank Coburg eG - Zweigstelle Weitramsdorf

IBAN:

DE66 7836 0000 0007 3134 03

BIC:

GENODEF1COS

vorzunehmen.

Gemeindekasse