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Weitramsdorfer Nachrichten
Ausgabe 21/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Sperrmüll auf Abruf

Jeder Haushalt im Landkreis Coburg hat die Möglichkeit, einmal pro Jahr max. zehn Kubikmeter beziehungsweise zweimal pro Jahr fünf Kubikmeter sperrige Abfälle gebührenfrei auf Abruf abholen zu lassen. Wohnbauobjekte mit sechs Wohneinheiten und mehr werden auf Anforderung bis zu dreimal pro Jahr angefahren.

Zum Sperrmüll zählen „sperrige“ Einrichtungsgegenstände aus Haushalten, die wegen ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht über die Mülltonne abgeholt werden können.

Was ist Sperrmüll?

Beispiele:

Möbel (Bettgestell, Couch, Liege, Sofa, Schrank, Regal, Truhe, Kommode, Buffet, Schreibtisch, Tisch, Sessel, Stuhl, Hocker usw.), Möbel, Matratzen, Federbett, Kissen, Teppiche, Bodenbeläge (gebündelt), Gardinenleiste, sperriges Kinderspielzeut, eine Tür, zwei Fenster, ein Komposter (max. 1,5m) sowie bis zu zwei Kunststoff-Wasserfässer, ein Alt-Abfallbehälter, Paletten, Duschwand (Acryl).

Holz wird beim Sperrmüll getrennt abgefahren!

Was nicht zum Sperrmüll gehört, wird bei der Abfuhr stehen gelassen!

Das gilt für Abfälle, die der Restmülltonne zugeführt werden können (z. B. Tapeten) oder Wertstoffe, wie Kartons, Verpackungsmaterial, Elektrogeräte, Gartenabfälle und Metalle. Abfälle aus Umbaumaßnahmen, wie Jalousien, Gartenzäune oder –tore und Autoteile (brennbar) gehören nicht in den Sperrmüll, können aber ganzjährig gebührenpflichtig im Müllheizkraftwerk Coburg (www.zaw-coburg.de ) abgegebenwerden.

Die Anmeldung erfolgt bei der Firma VEOLIA,

  • telefonisch unter 09563/7447-27
  • per E-Mail: sperrgutabholung@landkreis-coburg.de
  • Online www.abfall.kreis-coburg.de