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Weitramsdorfer Nachrichten
Ausgabe 24/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bodenrichtwerte

für das Gebiet des Landkreises Coburg zum Bewertungsstichtag 01.01.2026

Die Gemeinde Weitramsdorf gibt hiermit gemäß § 196 Abs. 3 BauGB und § 12 Abs. 2 BayGaV bekannt, dass die vom Gutachterausschuss des Landkreises Coburg zum Bewertungsstichtag 01.01.2026 ermittelten Bodenrichtwerte für den Landkreis Coburg in der Zeit vom 12.06. bis 13.07.2026 während folgender Dienstzeiten im Rathaus der Gemeinde Weitramsdorf zur Einsicht öffentlich ausliegen:

Montag

13.00 – 16.30 Uhr

Dienstag

08.00 – 13.00 Uhr

Mittwoch

08.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag

08.00 – 12.00 Uhr

14.00 – 18.00 Uhr

Freitag

08.00 – 12.00 Uhr

Auskünfte über die Richtwerte können jederzeit, auch nach der Auslegungszeit, von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Coburg (09561/514-4104) eingeholt werden.

Wir weisen darauf hin, dass die Bodenrichtwertzonen im Internet im Bayernatlas unter der Adresse https://bodenrichtwerte.bayern.de mit Wertangaben kostenfrei einsehbar sind.

Weitramsdorf, den 11.06.2026
Gemeinde Weitramsdorf