Mit Bescheid vom 17.04.2024, Az.: 6100 Nr. 17 = 41 hat das Landratsamt Coburg die vom Gemeinderat der Gemeinde Weitramsdorf am 25.03.2024 in öffentlichen Sitzung beschlossene 13. Änderung des Flächennutzungsplanes im integriertem Landschaftsplan genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan rechtswirksam.
Jedermann kann den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan und den Erläuterungsbericht sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, im Rathaus der Gemeinde Weitramsdorf, Zimmer Nr. 18, während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
wenn sie nicht innerhalb von zwei Jahren seit Bekanntmachung der Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.