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Weitramsdorfer Nachrichten
Ausgabe 29/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bayerische Staatsforsten

Die Bayerischen Staatsforsten, Forstbetrieb Coburg, weisen auf Folgendes hin:

Es ist nicht gestattet, auf Staatswaldgrund widerrechtlich (Brenn-)Holz zu lagern, Abfälle wie Grünschnitt zu entsorgen, bauliche Anlagen zu errichten, Rasenflächen anzulegen, Bäume oder Sträucher zu entnehmen oder sonstige Veränderungen vorzunehmen.

Es wird eine Frist bis 31.07.2026 gesetzt, betroffene Flächen wieder in den Ursprungszustand zurückzuversetzen.

Für Fragen steht der Forstbetrieb Coburg unter 09561/27030 zur Verfügung.