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Weitramsdorfer Nachrichten
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Anzeige von öffentlichen Veranstaltungen und Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes

Jährlich finden in unserer Gemeinde viele Veranstaltungen statt, zu denen die gesamte Bevölkerung eingeladen ist, wie z.B. Kirchweihen, Tanz- und Musikabende, Fasching, sonstige Feste, etc.. Hier weisen wir darauf hin, dass derartige Veranstaltungen und Gestattungen bei der Gemeinde Weitramsdorf, bei Frau Kleim, angezeigt werden müssen (Art. 19 Abs. 1 LStVG).

Die Veranstaltungsanzeige muss mindestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung bei der Gemeinde angezeigt werden, da bei nicht fristgerechter Anmeldung eine Gebühr von 15,00 € erhoben wird. Bei fristgerechter Anmeldung ist diese Anzeige kostenlos.

Die Gebühr der Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebs (§12 GastG) beträgt pro Tag 25,00 € (Vereine) bzw. 30,00 € (Firmen, etc.).

Ordnungsamt
Gemeinde Weitramsdorf