Bis zum 15. Februar 2024 sind fällig und an die Gemeindekasse zu überweisen:
| 1. | Grundsteuer für die Zeit vom 1. Januar 2024 bis 31. März 2024 mit einem Viertel des Jahresbeitrages von mehr als 30,00 Euro. |
| 2. | Gewerbesteuer-Vorauszahlung für die Zeit vom 1. Januar 2024 bis 31. März 2024 mit einem Viertel des Jahresbeitrages. |
| 3. | Gewerbesteuer-Nachzahlung am Fälligkeitstag. Die jeweilige Abschlusszahlung zur Gewerbesteuer nach dem zugestellten Steuerbescheid. |
Diese Bekanntmachung gilt als öffentliche Mahnung. Wenn die Zahlung innerhalb einer Woche nicht erfolgt, werden Beizugsmaßnahmen eingeleitet. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass bei unpünktlicher Zahlung Mahngebühren und Säumniszuschläge nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften (AO, KG) erhoben werden müssen.
Einzahlungen bitten wir auf die Konten der Gemeinde:
| Sparkasse Coburg-Lichtenfels, Weitramsdorf | ||
| IBAN: | DE21 7835 0000 0092 2013 91 |
| BIC: | BYLADEM1COB |
| VR-Bank Coburg e.G – Zweigstelle Weitramsdorf | ||
| IBAN: | DE66 7836 0000 0007 3134 03 |
| BIC: | GENODEF1COS |
| Postbank Nürnberg | ||
| IBAN: | DE37 7601 0085 0011 5048 55 |
| BIC: | PBNKDEFF |
vorzunehmen.
Gemeindekasse