Titel Logo
Weitramsdorfer Nachrichten
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Gemeindliche Steuerfälligkeiten

im Februar 2024

Bis zum 15. Februar 2024 sind fällig und an die Gemeindekasse zu überweisen:

1.

Grundsteuer für die Zeit vom 1. Januar 2024 bis 31. März 2024 mit einem Viertel des Jahresbeitrages von mehr als 30,00 Euro.

2.

Gewerbesteuer-Vorauszahlung für die Zeit vom 1. Januar 2024 bis 31. März 2024 mit einem Viertel des Jahresbeitrages.

3.

Gewerbesteuer-Nachzahlung am Fälligkeitstag. Die jeweilige Abschlusszahlung zur Gewerbesteuer nach dem zugestellten Steuerbescheid.

Diese Bekanntmachung gilt als öffentliche Mahnung. Wenn die Zahlung innerhalb einer Woche nicht erfolgt, werden Beizugsmaßnahmen eingeleitet. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass bei unpünktlicher Zahlung Mahngebühren und Säumniszuschläge nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften (AO, KG) erhoben werden müssen.

Einzahlungen bitten wir auf die Konten der Gemeinde:

Sparkasse Coburg-Lichtenfels, Weitramsdorf

IBAN:

DE21 7835 0000 0092 2013 91

BIC:

BYLADEM1COB

VR-Bank Coburg e.G – Zweigstelle Weitramsdorf

IBAN:

DE66 7836 0000 0007 3134 03

BIC:

GENODEF1COS

Postbank Nürnberg

IBAN:

DE37 7601 0085 0011 5048 55

BIC:

PBNKDEFF

vorzunehmen.

Gemeindekasse