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Weitramsdorfer Nachrichten
Ausgabe 34/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Dr. Wolfgang Hasselkus, informiert:

Seniorenbeauftragter des Landkreises Coburg,

MOBILITÄT BEI ALTEN UND GLEICHZEITIG SCHWER GEHBEHINDERTEN MENSCHEN …

... ist ein großes Problem, wenn man beispielsweise einen Arzt aufsuchen möchte und dafür den Schwerbehinderten Parkplatz benötigt. Doch dafür braucht man einen besonderen Ausweis mit den Merkzeichen „aG“, was „außergewöhnliche Gehbehinderung“ bedeutet. Das Versorgungsamt, das diesen Ausweis ausstellt (Unterlagen bei Ihrer Kommune), knüpft daran jedoch Bedingungen, die nur wenig Spielraum für Interpretation lassen.

Es muss eine Schwerbehinderung von mindestens 80% vorliegen, und der behinderte ältere Mensch kann sich nur mit fremder Hilfe oder unter äußerster Anstrengung allein außerhalb des Kraftfahrzeuges fortbewegen. Damit diese Beurteilung durch das Versorgungsamt objektiv erfolgen kann, werden bestimmte medizinische Gründe gefordert, die in einem Anschreiben vom Versorgungsamt an den Hausarzt von ihm darlegt werden müssen. Allerdings steht in dem Anschreiben nicht, dass es sich um eine Nachfrage zum Merkzeichen „aG“ handelt.

Wenn der Hausarzt das nicht weiß, könnte er antworten, dass sich das Befinden der/des Seniorin/Senioren in den letzten 5 Jahren nicht wesentlich verändert hat, und man würde eine Ablehnung bekommen.

Deshalb ganz wichtig! Informieren Sie Ihren Hausarzt, wenn Sie einen Antrag beim Versorgungsamt gestellt haben und das Kennzeichen „aG“ benötigen.

Landratsamt Coburg, Fachbereich Senioren, Telefon 09561 514-2520, esther.fiedler@landkreis-coburg.de