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Weitramsdorfer Nachrichten
Ausgabe 35/2025
Sonstige Mitteilungen
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Sonstige Mitteilungen

In diesen Tagen beginnt für viele das erste Ausbildungsjahr.

Gut zu wissen: Auszubildende sind ab Tag eins in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert. Dieser Schutz erstreckt sich von Leistungen zur Rehabilitation über Erwerbsminderungsrenten bis hin zu Hinterbliebenenrenten, so die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern.

Auszubildende vom ersten Tag an abgesichert

Während der Ausbildung verdienen junge Menschen meist wenig Geld. Neben Steuern müssen die Auszubildenden auch Abgaben für die Sozialversicherung zahlen – unter anderem für die Rentenversicherung. Diese Beiträge sind aber gut angelegt, denn damit sorgen die Jugendlichen bereits für ihr Alter vor. Zudem können die Berufseinsteigenden weitere Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung im Fall der Fälle abrufen.

Wann springt die Rentenversicherung ein?

Auszubildende sind vom ersten Tag ihrer Ausbildung an gegen die Risiken eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit abgesichert. Außerdem haben sie Anspruch auf Rehabilitationsleistungen oder – wenn gar nichts mehr geht – auf eine Erwerbsminderungsrente. Bei einem tödlichen Arbeitsunfall sind auch die Angehörigen abgesichert: Die Rentenversicherung zahlt Renten an Witwen, Witwer, eingetragene Lebenspartner oder Waisen ihrer Versicherten. Ab dem zweiten Ausbildungsjahr gilt diese Absicherung auch bei Freizeitunfällen und Krankheiten.