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Weitramsdorfer Nachrichten
Ausgabe 37/2024
Aktuelle Vorlauftexte
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Aktuelles



Liebe Bürgerinnen und Bürger,

unter dieser Rubrik informiere ich Sie über aktuelle Themen in der Gemeinde. Damit sollen Informationen und Fakten genannt werden, evtl. Unklarheiten ausgeräumt und soweit erforderlich Klarstellungen erfolgen.

Flüchtlingsunterbringung in der Geißgasse und die Rolle sozialer Netzwerke

Am vergangenen Donnerstag wurde die Einladung der Bernert Immobilien GmbH zum sog. Kennenlernen und Austausch mit den direkten Nachbarn in der Geißgasse 9 in einer privaten Weitramsdorfer Facebook-Gruppe durch eine Userin verbreitet.

Zudem regte die Userin auf Facebook an, sich allgemein für die geplante Informationsveranstaltung anzumelden.

Die Firma Bernert GmbH ist Eigentümerin des Anwesens in der Geißgasse 9 in Weitramsdorf.

Mit diesem Schreiben wollte die Immobiliengesellschaft ursprünglich die direkt betroffenen Anwohner ansprechen.

Mir persönlich war es ein Anliegen, dass die betroffenen Anwohner vorab durch die Bernert Immobilien GmbH über das geplante Betreibermodell der Gemeinschaftsunterkunft informiert werden.

Daher war es auch mein Wunsch, an dieser Veranstaltung teilzunehmen.

Dieses Einladungsschreiben wurde auf unterschiedliche Weisen unter den Interessierten verbreitet.

In der Folge gewann das Thema Flüchtlinge innerhalb der privaten FB-Gruppe erheblich an Dynamik. Eine Nutzerin initiierte kurz darauf eine Petition gegen die Gemeinde Weitramsdorf zur Verhinderung einer Unterkunft für Flüchtlinge. Diese wurde jedoch offenbar aufgrund eines Verstoßes gegen die Richtlinien von der Betreiberplattform gelöscht und soll nun in schriftlicher Form verfasst worden sein. Der Administrator der privaten FB-Gruppe forderte mich am Donnerstagvormittag über einen Beitrag auf, in den sozialen Medien Stellung zu beziehen und seinen Mitgliedern darzulegen, weshalb die Unterkunft nun betrieben werden solle - dies sei doch angesichts des abgelehnten Gemeinderatsbeschlusses vom vergangenen Jahr gar nicht möglich.

Er betonte zudem: Wenn ich als Bürgermeister nichts sage, wer dann? Da ich jedoch grundsätzlich keine Äußerungen in sozialen Medien oder privat geführten Facebook-Gruppen tätige, wunderte mich seine direkte Aufforderung. Ich informierte den Administrator sachlich über meine Position per privater Nachricht und bat um Verständnis dafür. Leider fand meine Grundsatzhaltung keine Beachtung. Dies führte zu Unverständnis seitens des Administrators sowie zu einer kritischen Bewertung meines Verhaltens.

In einem weiteren Beitrag eines Moderators der genannten Gruppe wurde ich wenige Stunden später erneut gebeten, eine Stellungnahme abzugeben. Geradlinigkeit bezeichnet die Fähigkeit, ohne Umschweife und ohne Abweichung vom Kern der Aussage klar und präzise zu kommunizieren oder entsprechend zu handeln.

Mein erster Arbeitstag nach dem Urlaub war sehr intensiv und auch der restliche Tag blieb aufgrund des Waldbrandes bei Schlettach turbulent.

Am darauffolgenden Tag entfernte mich der Administrator ohne Hinweis aus seiner Gruppe, möglicherweise bedingt durch seine Enttäuschung über meine ausbleibende Reaktion. Dies ist zwar nicht von Bedeutung für mich, jedoch enttäuscht mich der unzutreffende Inhalt des aktualisierten Beitrags bezüglich meiner angeblichen Äußerung ihm gegenüber.

Ich möchte klarstellen, dass ich mich von niemandem einschüchtern lasse, besonders nicht von Leuten, deren Namen ich nur aus dem Internet kenne oder die mir auf der Straße begegnen, ohne eine höfliche Begrüßung erwidern zu können. Ich möchte immer noch selbst entscheiden, wann und wo ich mich in privaten Facebook-Gruppen über mir wichtige Themen äußere.

Daher empfinde ich es als positiv, dass meine Person aus der Gruppe entfernt wurde, offensichtlich bin ich dort unerwünscht. In meiner Funktion als Erster Bürgermeister der Gemeinde Weitramsdorf ist eine Mitgliedschaft in dieser Gruppe nicht erforderlich und ebenso wie der Administrator messe ich unangemessenem Verhalten sowie Kommunikationsformen keinerlei Bedeutung bei. Professionelle Öffentlichkeitsarbeit stellt für mich einen anderen Anspruch dar.

Trotz vieler gerechtfertigter Bedenken ist es mir sehr wichtig, objektive Gespräche mit den betroffenen Bewohnern zu führen.

Bereits vor einigen Wochen fand hierzu ein Gespräch mit Anwohnern in der Bürgermeistersprechstunde statt.

Seit ich im März 2024 mein Amt übernommen habe, haben sich nur wenige Leute bei mir gemeldet, um über die Unterkunft von Flüchtlingen oder damit verbundene Probleme zu reden oder ihr Interesse zu zeigen.

Einen Brief einer Anwohnerin mit deren Bedenken veröffentlichte ich wie versprochen allen Gemeinderäten und verlas diesen auf Wunsch in der Gemeinderatsitzung.

Auf den Inhalt dieses Schreibens ging ich mit der Verfasserin persönlich ein.

Es steht mir nicht zu, allen Aspekten uneingeschränkt zuzustimmen. Dennoch stelle ich mich bereitwillig den bevorstehenden Herausforderungen der weiteren Flüchtlingsunterbringung und werde nach bestem Wissen und Gewissen alle erforderlichen Maßnahmen zur Unterstützung sowie Integration ergreifen.

Ich beschäftige mich mit dem wichtigen Thema des Rettungswegs in der Geißgasse und involviere daher die entsprechenden Fachabteilungen, trotz aller kritischen Stimmen.

Die Entscheidung über die Eignung der Unterkunft in der Geißgasse 9 obliegt nicht mir.

Meine Verantwortung besteht jedoch darin, bestmöglich mit dieser Situation umzugehen und gemeinsam Lösungen anzustreben. Auch können sich die Anwohner sowie alle Bürgerinnen und Bürger von Weitramsdorf auf die Unterstützung ihrer Gemeinde verlassen.

Ich ergreife ebenfalls die Initiative, indem ich mit betroffenen Personen direkt und persönlich spreche, um diese unterstützen zu können.

Die Informationsveranstaltung der Bernert Immobilien GmbH wurde krankheitsbedingt von dieser abgesagt. Es soll einen Nachholtermin geben.

In der Gemeinderatsitzung vom 20.11.2023 lehnte das Gremium die Umnutzung eines leerstehenden Zweifamilienhauses für Geflüchtete mit großer Mehrheit ab.

Meines Erachtens hat man schon zum damaligen Zeitpunkt die Sorgen und Ängste verstanden, die die Anwohnerinnern und Anwohner der Geißgasse vorgetragen haben.

Hier hat sich auch nichts geändert.

Mittlerweile hat das Landratsamt Coburg jedoch das gemeindliche Einvernehmen ersetzt. Somit wurde der Weg zur Nutzungsänderung der Geißgasse 9 als Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge frei gegeben. Der Landkreis Coburg ist durch Gesetzgebung verpflichtet, Flüchtlinge im Landkreis Coburg unterzubringen.

Unabhängig von der spezifischen Gemeinde innerhalb unseres Landkreises stellt die gesetzliche Geeignetheit des Objektes das primäre Kriterium für eine Unterbringung dar. In Bezug auf die Zuteilung der Bewohner solcher Einrichtungen verfügt das Landratsamt über eine Vorlaufzeit von lediglich ein bis maximal zwei Tagen zur Reaktion auf die Flüchtlingszuweisung im Landkreis. Zudem gestaltet sich die zahlenmäßige Zuweisung bezüglich der Geißgasse 9 gegenwärtig als spekulativ. Es bestehen derzeit keine Anhaltspunkte darüber, ob diese Zuweisungen Familien oder Einzelpersonen betreffen werden.

Die Bernert Immobilien GmbH ist unter anderem auf den Betrieb entsprechender Einrichtungen spezialisiert und orientiert sich, gemäß eigener Aussage, an den gültigen Richtlinien und Vorschriften zur Unterbringung von Flüchtlingen.

Hierbei besitzt die Gemeinde Weitramsdorf kein Mitspracherecht.

Laut dem Pressesprecher des Landratsamtes Coburg in einem Interview mit der Neuen Presse am 06.09.24 wird sich kurzfristig nichts ändern. Momentan gibt es im Landkreis Coburg genügend Unterkünfte, um die geflüchteten Personen unterzubringen, die dem Landkreis zugewiesen wurden. Daher gibt es derzeit keine Pläne, die Unterkunft in Weitramsdorf bald zu nutzen.

„Gemeinschafft

Zusammen gestalten wir unsere Zukunft

Ihr

Hans Steinfelder
Erster Bürgermeister

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