Das Ordnungsamt der Gemeinde Weitramsdorf weist auf Einschränkungen bei öffentlichen Veranstaltungen hin. Nach den Bestimmungen des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage unterliegen bestimmte Sonn- und Feiertage einem besonderen Schutz.
Am Aschermittwoch (14.02.2024) von 02.00 Uhr bis 24.00 Uhr
| a) | Die Veranstaltung öffentlicher Tanzvergnügen. |
| b) | Alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, sofern bei ihnen nicht der diesem Tage entsprechende ernste Charakter gewahrt ist. |
| c) | Öffnung und Betrieb von Spielhallen. |