Wir möchten aus gegebenem Anlass erneut darauf hinweisen, dass es nicht zulässig ist, nicht bzw. schwer wasserlösliche Materialien über die Toilette zu entsorgen. Hierzu zählen unter anderem feuchtes Toilettenpapier, Slipeinlagen, Damenbinden, Reinigungstücher, Hygienetücher, Desinfektionstücher und ähnliche Produkte.
Die Entsorgung solcher Artikel über die Entwässerungsanlage führt zu hohen Unterhaltungskosten, wie etwa Reparaturen an Pumpen und Entsorgungskosten, die letztlich von allen Gebührenzahlern getragen werden müssen.