Titel Logo
Weitramsdorfer Nachrichten
Ausgabe 42/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung Widerspruchsrecht; Übermittlung von Daten an Religionsgesellschaften, Alters- und Ehejubiläen, Adressbuchverlage

Übermittlung von Daten an Religionsgesellschaften, Alters- und Ehejubiläen, Adressbuchverlage

Mit Einführung des neuen Bundesmeldegesetzes erfolgen regelmäßige Datenübermittlungen an folgende Stellen:

  • Religionsgesellschaften (bei Ehepartnern mit verschiedener Religionszugehörigkeit)
  • Adressbuchverlage

sowie für Alters- und Ehejubiläen.

Das Bundesmeldegesetz eröffnet Ihnen jedoch das Recht, diesen regelmäßigen Datenübermittlungen zu widersprechen. Zur Hinterlegung Ihres Widerspruchs können Sie das Bürgerportal der Gemeinde Weitramsdorf (www.weitramsdorf.de) nutzen, bzw. Ihren Widerspruch schriftlich erklären unter Angabe von

Familienname, Vorname und gegenwärtige Anschrift

Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden und braucht nicht begründet zu werden. Er kann bei der Meldebehörde der Gemeinde Weitramsdorf, Ummerstadter Str. 11, 96479 Weitramsdorf, eingelegt werden.

Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, werden die Meldebehörden die genannten Daten weitergeben.

Weitramsdorf, 10.10.2024
Gemeinde Weitramsdorf
Einwohnermeldeamt