Übermittlung von Daten an Religionsgesellschaften, Alters- und Ehejubiläen, Adressbuchverlage
| Mit Einführung des neuen Bundesmeldegesetzes erfolgen regelmäßige Datenübermittlungen an folgende Stellen: | |
| - | Religionsgesellschaften (bei Ehepartnern mit verschiedener Religionszugehörigkeit) |
| - | Adressbuchverlage sowie für Alters- und Ehejubiläen. |
Das Bundesmeldegesetz eröffnet Ihnen jedoch das Recht, diesen regelmäßigen Datenübermittlungen zu widersprechen. Zur Hinterlegung Ihres Widerspruchs können Sie das Bürgerportal der Gemeinde Weitramsdorf (www.weitramsdorf.de) nutzen, bzw. Ihren Widerspruch schriftlich erklären unter Angabe von
Familienname, Vorname, gegenwärtige Anschrift und gewünschte Sperren.
Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden und braucht nicht begründet zu werden. Er kann bei der Meldebehörde der Gemeinde Weitramsdorf, Ummerstadter Str. 11, 96479 Weitramsdorf, eingelegt werden.
Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, werden die Meldebehörden die genannten Daten weitergeben.
Weitramsdorf, 15.10.2025