Bis zum 15. November 2025 sind fällig und an die Gemeindekasse zu überweisen:
| 1. | Grundsteuer für die Zeit vom 1. Oktober 2025 bis 31. Dezember 2025 mit einem Viertel des Jahrsbeitrages von mehr als 30,00 Euro. |
| 2. | Gewerbesteuer-Vorauszahlung für die Zeit vom 1. Oktober 2025 bis 31. Dezember 2025 mit einem Viertel des Jahresbeitrages. |
| 3. | Gewerbesteuer-Nachzahlung am Fälligkeitstag. Die jeweilige Abschlusszahlung zur Gewerbesteuer nach dem zugestellten Steuerbescheid. |
Diese Bekanntmachung gilt als öffentliche Mahnung. Wenn die Zahlung innerhalb einer Woche nicht erfolgt, werden Beizugsmaßnahmen eingeleitet. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass bei unpünktlicher Zahlung Mahngebühren und Säumniszuschläge nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften (AO, KG) erhoben werden müssen.
Einzahlungen bitten wir auf die Konten der Gemeinde:
| Sparkasse Coburg-Lichtenfels, Weitramsdorf | |
| IBAN: | DE21 7835 0000 0092 2013 91 |
| BIC: | BYLADEM1COB |
| VR-Bank Coburg e. G – Zweigstelle Weitramsdorf | |
| IBAN: | DE66 7836 0000 0007 3134 03 |
| BIC: | GENODEF1COS |
vorzunehmen.