Weitramsdorfer Nachrichten
Ausgabe 47/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen - Vollzug des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG) und des Bundesjagdgesetzes (BJagdG)
Allgemeinverfügung zum Widerruf der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Coburg zur Verwendung von Nachtsichttechnik zur Bejagung von Schwarzwild
Das Landratsamt Coburg – Untere Jagdbehörde – erlässt auf Grundlage von Art. 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG) folgende
Allgemeinverfügung:
- Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Coburg vom 18.11.2020 zur Verwendung von Nachtsichttechnik zur Bejagung von Schwarzwild wird widerrufen.
- Für diese Allgemeinverfügung werden keine Kosten erhoben.
- Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Hinweise:
Gemäß Art. 41 Abs. 4 Satz 1 BayVwVfG ist nur der verfügende Teil der Allgemeinverfügung öffentlich bekannt zu machen. Die Allgemeinverfügung liegt mit Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung im Landratsamt Coburg, Zimmer-Nr. 131, Lauterer Str. 60, 96450 Coburg, aus. Sie kann während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden.
Coburg, 11.11.2024
Filberich
Oberregierungsrat