Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Weitramsdorf folgende Haushaltssatzung:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 12.693.200,00 € 4.854.000,00 €
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen werden nicht festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) wurden in der Hebesatzsatzung vom 25.11.2024 festgesetzt. Sie werden nur nachrichtlich aufgeführt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 0 Euro festgesetzt.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2025 in Kraft.
Nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze) für die nachfolgenden Gemeindesteuern betragen laut Hebesatzsatzung:
| Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaftliche Betriebe) | 290 v.H. |
| Grundsteuer B (sonstige Grundstücke) | 180 v.H. |
| Gewerbesteuer | 380 v.H. |