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Weitramsdorfer Nachrichten
Ausgabe 48/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachungen zu den Gemeinde- und Landkreiswahlen am 08.03.2026

Bekanntmachungen anlässlich der o.g. Wahlen sind an Fristen gebunden. Da diese Fristen nicht immer mit dem wöchentlichen Erscheinungsdatum unseres Amtsblattes übereinstimmen, erfolgen zur Fristwahrung grundsätzlich sämtliche Bekanntmachungen zu den Wahlen durch öffentlichen Anschlag an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Ummerstadter Str. 11, 96479 Weitramsdorf (vgl. § 98 Gemeinde- und Landkreiswahlordnung).

Im Amtsblatt erfolgen diese Bekanntmachungen nur noch nachrichtlich.

Wir bitten die Wahlvorschlagsträger und Gemeindebürger, diesen Hinweis zu beachten.

Gemeinde Weitramsdorf
Geuß
Wahlleiter