Bekanntmachungen anlässlich der o.g. Wahlen sind an Fristen gebunden. Da diese Fristen nicht immer mit dem wöchentlichen Erscheinungsdatum unseres Amtsblattes übereinstimmen, erfolgen zur Fristwahrung grundsätzlich sämtliche Bekanntmachungen zu den Wahlen durch öffentlichen Anschlag an der Bekanntmachungstafel am Rathaus, Ummerstadter Str. 11, 96479 Weitramsdorf (vgl. § 98 Gemeinde- und Landkreiswahlordnung).
Im Amtsblatt erfolgen diese Bekanntmachungen nur noch nachrichtlich.
Wir bitten die Wahlvorschlagsträger und Gemeindebürger, diesen Hinweis zu beachten.