Die Gebühr für den Reisepass ab 24 Jahren erhöht sich ab dem 01.01.2024 auf 70,00 Euro.
Der ermäßigte Satz für Personen unter 24 Jahren beträgt weiterhin 37,50 Euro.
Der Kinderreisepass wird zum 01.01.2024 ersatzlos abgeschafft. Kinderreisepässe dürfen nur noch bis 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Die Gültigkeit bisher ausgestellter Kinderreisepässe bleibt unverändert.
Wie bisher können für Kinder (ab Geburt) Personalausweis oder Reisepass beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass mit einer Bearbeitungszeit von ca. vier Wochen gerechnet werden muss.