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Weitramsdorfer Nachrichten
Ausgabe 51/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Vorsicht beim Silvester-Feuerwerk

Auch an Silvester haben Hobby-Feuerwerker keine Narrenfreiheit. Handelsübliche „Silvesterraketen“, „Kracher“ und „Böller“ (früher „Feuerwerksklasse II“, jetzt „Kategorie 2“) dürfen nur am 31.12. und 01.01. abgebrannt werden. Nur Erwachsene dürfen diese Feuerwerkskörper abschießen.

Verboten sind Feuerwerke in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Fachwerkhäusern.

Großer Abstand ist außerdem wichtig zu Tierhaltungen, Tankstellen, Scheunen, Ställen und allen leicht entzündlichen Stoffen. Generell verboten bleiben übrigens auch an Silvester und Neujahr die „Himmelslaternen“, die ihr Brandrisiko unkontrolliert in die Ferne tragen.

Allerdings dürfen auch die gesundheitlichen Risiken für die Feuerwerker selbst bei zugelassenen Feuerwerksartikeln nicht unterschätzt werden. Insbesondere unter Alkoholeinfluss steigt die Unfallgefahr nochmals an. Die Palette möglicher Verletzungen reicht von Gehörschäden über verbrannte oder abgerissene Finger bis hin zu schwersten Augenverletzungen.

Wer gegen ein Abbrennverbot verstößt, riskiert ein Bußgeld nach dem Sprengstoffgesetz.

Tipps zum sachgerechten Umgang mit Feuerwerkskörpern und Raketen:

Nur in Deutschland zugelassenes Feuerwerk (Kennzeichnung BAM und CE) kaufen und verwenden. Fehlt diese Kennzeichnung an den Feuerwerksartikel, sind diese verboten und dürfen nicht angezündet werden.

Feuerwerkskörper der Kategorie 2 dürfen nur von Erwachsenen (ab 18 Jahren) abgebrannt werden. Diese gehören nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen.

Ausnahme sind die Kleinstfeuerwerke der Kategorie 1, die von Kindern ab 12 Jahren entzündet werden dürfen.

Unbedingt vor dem Zünden die Gebrauchsanweisung lesen. Feuerwerkskörper und Raketen nur im Freien verwenden. Keine pyrotechnischen Artikel in Taschen ihrer Kleidung mitführen.

Nach dem Anzünden der Zündschnur den gesetzlichen Mindestsicherheitsabstand von acht Metern um das Feuerwerk herum einhalten und darauf achten, dass sich niemand anderes in diesem Radius aufhält.

Feuerwerkskörper nicht von Balkonen werfen, Raketen nicht vom Balkon aus starten.

Ausreichend Sicherheitsabstand zu anderen Menschen, Gebäuden, Bäumen und Fahrzeugen einhalten.

Knaller nicht in Richtung von anderen Menschen und Tieren werfen oder gar schießen.

Feuerwerk nicht bündeln oder gemeinsam anzünden; auch nicht in Dosen, Flaschen, Briefkästen oder Altpapiercontainern zünden. Beim Anzünden der Feuerwerksartikel auf keinen Fall darüber beugen.

Besonders bei Kindern auf schwer entflammbare Kleidung achten. Keine Kunstfaserstoffe wie etwa Fleece anziehen.

Vermeintliche Blindgänger nicht anfassen, sie können auch noch verspätet zünden. Keinesfalls nachzünden, wegen der zu kurzen Zündschnur explodiert der Knaller möglicherweise sofort. Blindgänger mit Wasser übergießen und unbrauchbar machen, denn gerade für Kinder, die solche Kracher nicht zünden dürfen, sind sie spätestens am nächsten Tag eine große Gefahr.

Raketen nur senkrecht starten. Dazu eine Glasflasche verwenden. Die Flasche muss einen sicheren Stand haben. Keinesfalls Raketen aus der Hand starten.

Die Flugbahn der Rakete abschätzen und die Auftreffstelle nach dem Ausbrennen beobachten.

Nach Möglichkeit vor Silvester brennbare Gegenstände von Balkonen entfernen und Fenster schließen. Manchmal werden Raketen gezielt in geöffnete Fenster, auf Balkone oder andere brennbare Gegenstände geschossen.

Bei Bodenfeuerwerk, wie Goldregen die Richtung des Funkenfluges beachten - dort sollten keine brennbaren Stoffe sein.

Bei Leuchtbatterien auf die Standsicherheit achten. Tipp: Ein Brett als Unterlage verwenden.

Spätestens am nächsten Morgen die Abfälle der Nacht von der Straße und dem Gehweg entsorgen. Auf keinen Fall die Feuerwerksreste direkt nach dem "Knallen" in der Mülltonne entsorgen, da glimmende Reste auch noch nach Stunden zu einem Brand in Müllbehältern führen können.

Bei Leuchtbatterien auf die Standsicherheit achten. Tipp: ein Brett als Unterlage verwenden.

Alle Türen und Fenster geschlossen halten.

Glühende Restfeuerwerksartikel ablöschen und sicher beseitigen.

Die Bestimmungen darüber sind im Sprengstoffgesetz (SprengG) und in der Sprengverordnung (1. SprengV) geregelt. Diese sind zu beachten und einzuhalten.

Bei Nachbarn die kein Feuerwerk abhalten und auch Haushalte mit Haustieren bitte Rücksicht nehmen!