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Weitramsdorfer Nachrichten
Ausgabe 51/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauschuttannahme im Wertstoffhof Was gehört in den Bauschutt?

Landkreis Coburg. Bauschutt ist ein mineralischer Abfall, der bei Baumaßnahmen, wie Renovierungen und Umbauten sowie beim Abbruch eines Gebäudes, anfallen kann. Bauschutt gehört nicht in den Hausmüll und muss deshalb separat entsorgt werden. In den Wertstoffhöfen des Landkreises besteht die Möglichkeit Bauschutt gebührenfrei in haushaltsüblichen Mengen abzugeben. Manchmal haften andere Materialien am Bauschutt. Diese müssen entfernt werden. Hier finden Sie eine Auflistung, was als Bauschutt am Wertstoffhof angenommen wird und was nicht.

Was darf in den Bauschutt:

+ Betonbruch

+ Mauerwerksabbruch

+ Natur- und Pflastersteine

+ Fliesen und Ziegel

+ Keramikerzeugnisse

+ Sanitärkeramik (ohne Armaturen)

+ Zement- und Mörtelreste

Was darf nicht in den Bauschutt:

× Metalle / Armaturen

× Asphalt, Teer

× Teerpappe (auch Anhaftungen)

× Gasbeton

× Rigips

× Kunststoffe (z.B. Eimer, PVC-Rohre)

× Spiegel

× Glas

× Asbest

× Eternit

× Holz

× Schamott-Ofensteine, Kaminsteine (Rußanhaftung)

× Schwarzanstrich

× Heraklith- und Sauerkrautplatten