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Weitramsdorfer Nachrichten
Ausgabe 7/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Stille Tage unterliegen besonderem Schutz

Das Ordnungsamt der Gemeinde Weitramsdorf weist auf Einschränkungen bei öffentlichen Veranstaltungen hin. Nach den Bestimmungen des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage unterliegen bestimmte Sonn- und Feiertage einem besonderen Schutz.

Es gilt folgendes Verbot:

Am Aschermittwoch (05.03.2025) von 02:00 Uhr bis 24:00 Uhr

a)

Die Veranstaltung öffentlicher Tanzvergnügen.

b)

Alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, sofern bei ihnen nicht der diesem Tage entsprechende ernste Charakter gewahrt ist.

c)

Öffnung und Betrieb von Spielhallen.