Das Ordnungsamt der Gemeinde Weitramsdorf weist auf Einschränkungen bei öffentlichen Veranstaltungen hin. Nach den Bestimmungen des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage unterliegen bestimmte Sonn- und Feiertage einem besonderen Schutz.
| Es gilt folgendes Verbot: | |
| Am Aschermittwoch (05.03.2025) von 02:00 Uhr bis 24:00 Uhr | |
| a) | Die Veranstaltung öffentlicher Tanzvergnügen. |
| b) | Alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, sofern bei ihnen nicht der diesem Tage entsprechende ernste Charakter gewahrt ist. |
| c) | Öffnung und Betrieb von Spielhallen. |