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Weitramsdorfer Nachrichten
Ausgabe 9/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Achtung Briefwähler!

Ausgabe der Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen zur Kommunalwahl am 08. März 2026

Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen werden auf Antrag bis Freitag, 06.03.2026, 15.00 Uhr, im Rathaus, Zimmer-Nr. 0.5 bzw. 0.8, ausgestellt. Hierzu kann der Antrag auf dem durch die Gemeinde zugestellten Wahlbenachrichtigungsschreiben verwendet werden.

Grundsätzlich werden Wahlschein und Briefwahlunterlagen dem Wahlberechtigten persönlich zugesandt oder an ihn ausgehändigt. Durch eine schriftliche Empfangsvollmacht, die der Wahlberechtigte jedem Dritten erteilen kann und die bereits auf dem Wahlscheinantrag auf dem Wahlbenachrichtigungsschreiben vorgedruckt ist, können die Unterlagen auch an andere Personen ausgehändigt werden. Der Bevollmächtigte kann dabei bis zu höchstens 4 Wahlberechtigte bei der Empfangnahme der Briefwahlunterlagen vertreten.

Der Versand der Briefwahlunterlagen per Post ist nur bis zum der Wahl vorausgehenden Mittwoch (04.03.2026) möglich, wobei für fristgerechte Zustellung keine Gewähr übernommen werden kann. Bei Versand ins Ausland übernehmen wir generell keine Gewähr für fristgerechte Zustellung.

Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, können ebenso am Vortag der Wahl (07.03.2026) in der Zeit von 10.00 Uhr – 12.00 Uhr und am Wahltag von 08.00 Uhr bis spätestens 15.00 Uhr Briefwahlunterlagen beantragt und abgeholt werden.

Achtung: Stichwahl bei der Landratswahl möglich!

Sollten Sie beabsichtigen, im Falle einer stattfindenden Stichwahl (Landratswahl) am 22.03.2026 ebenfalls Briefwahl zu beantragen, kann dies bereits mit dem Antrag zur Ausstellung der Unterlagen für die Urwahl am 08.03.2026 veranlasst werden.

Eine entsprechende Kennzeichnung auf der Wahlbenachrichtigungskarte ist vorgesehen!

Gemeinde Weitramsdorf
Wahlamt