Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Welden hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen.
Das Landratsamt Augsburg hat mit Schreiben vom 16.12.2025, Az 31-940/02-3 mitgeteilt, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Teile enthält.
Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen und der Haushaltsplan liegen vom Tag der Bekanntmachung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Welden, Zimmer 103, Marktplatz 1, 86465 Welden innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf. (Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO i.V.m. Art. 10 VGemO).
Welden, den 05.01.2026
Scheider
Gemeinschaftsvorsitzender
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026
der Verwaltungsgemeinschaft Welden, Landkreis Augsburg
Auf Grund der Art. 8 Abs. 2, Art. 10 Abs. 2 VGemO, Art. 40,41 KommZG sowie der Art. 63 ff. GO erlässt die Verwaltungsgemeinschaft folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 2.075.900,00 Euro
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 80.000,00 Euro ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Fördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
| Verwaltungsumlage | |
| 1. | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2026 festgesetzt auf — 1.686.600,00 Euro und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedsgemeinden bemessen. |
| 2. | Für die Berechnung der Verwaltungsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2025 festgesetzt auf — 8.030 Einwohner. |
| 3. | Die Verwaltungsumlage wird je Einwohner festgesetzt auf — 210,037359 Euro. |
| Investitionsumlage | |
| 1. | Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird das Haushaltsjahr 2026 festgesetzt auf — 50.000,00 Euro |
|
| und nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der Mitgliedgemeinden bemessen. |
| 2. | Für die Berechnung der Investitionsumlage wird die maßgebende Einwohnerzahl nach dem Stand vom 30.06.2025 festgesetzt auf 8.030 Einwohner. |
| 3. | Die Investitionsumlage wird je Einwohner festgesetzt auf 6,226650 Euro |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf 50.000,00 Euro
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.
Welden, den 30.12.2025