Die Gemeinde Heretsried weist darauf hin, dass entsprechend den Bestimmungen der Friedhofssatzung sowie den Unfallverhütungsvorschriften, der Nutzungsberechtigte das Grabmal und die sonstigen Grabeinrichtungen stets in einem verkehrssicheren und der Würde des Friedhofs entsprechenden Zustand zu erhalten hat. Er ist insbesondere verpflichtet, unverzüglich Abhilfe zu schaffen, sobald die Standsicherheit des Grabmals oder eines Teiles hiervon gefährdet erscheint. Bei Verletzung dieser Verpflichtung haftet er für den hieraus entstandenen Schaden.
Wir bitten deshalb die Nutzungsberechtigten die Standsicherheit ihrer Grabmale zu überprüfen und erforderlichenfalls Reparaturen durchzuführen.
Ein Ingenieurbüro für Grabmalprüfungen wird dann in der Zeit vom 17. bis 21. April 2023 auf den Friedhöfen in Heretsried und Lauterbrunn die ordnungsgemäße Standsicherheit der Grabmale überprüfen.
Grabinhaber können an der Begehung teilnehmen.
Heinrich Jäckle
Erster Bürgermeister