Am 01.04.24 wird die Hundesteuer zur Zahlung fällig.
Bei Abgabepflichtigen, die ein SEPA-Mandat erteilt haben, wird der Betrag vom Konto abgebucht.
Barzahler werden gebeten, die Hundesteuer auf eines der Konten der jeweiligen Mitgliedsgemeinde zu überweisen.