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Aus dem Holzwinkel Amtsblatt u Mitteilungsblatt f VG Welden u GemAdelsried
Ausgabe 14/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Adelsried

Vollzug des Baugesetzbuches;

Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes „Südlich der Kirchgasse" 

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetz-buch (BauGB)

Der Gemeinderat der Gemeinde Adelsried hat in der öffentlichen Sitzung am 24.03.2026 die Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes „Südlich der Kirchgasse" beschlossen und das Verfahren hierfür eingeleitet. Der Umgriff des einfachen Bebauungsplanes mit einer Gesamtfläche von etwa 1,5 ha umfasst den Bereich der Grundstücke Flur Nrn. 10, 10/2, 10/3, 11, 693, 694 und 694/2, jeweils Gemarkung Adelsried, westlich der Augsburger Straße, südlich der Kirchstraße und östlich der Laugna (siehe Lageplanauszug zu dieser Bekanntmachung). Das Verfahren zur Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes „Südlich der Kirchgasse" wird im Regelverfahren mit zweistufiger Beteiligung (frühzeitige Beteiligung, öffentliche Auslegung / erneute Beteiligung) und Umweltbericht durchgeführt.

Mit der Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes „Südlich der Kirchgasse" soll eine verbindliche planungsrechtliche Sicherung der bereits seit Jahrzehnten existierenden Gebäude- und sonstigen Strukturen des Tagungs- und Veranstaltungshotels auf dem Areal südlich der Kirchgasse und westlich der Augsburger Straße ermöglicht werden. Darüber hinaus soll auch die notwendige Planungssicherheit für perspektivisch notwendige bauliche Anpassungen oder sonstige Veränderungen etc. auf diesem Areal geschaffen werden. Zudem soll im rückwärtigen, westlichen Teil des überplanten Areals auch für die hier im Zusammenhang mit der Hauptnutzung (Hotel / Gastronomie) stehenden Nebennutzungen (Biergarten, Trauungszeremonien etc.) eine dauerhafte Sicherung ermöglicht werden. Zur planungsrechtlichen Sicherung dieser Zielsetzungen wird der Großteil des Plangebietes des einfachen Bebauungsplanes als „Mischgebiet" (§ 6 BauNVO) festgesetzt. Die Flächen entlang der Laugna werden als „private Grünflächen" mit einem Erhalt der hier vorhandenen Gehölzstrukturen festgesetzt. Mit dem Instrument des einfachen Bebauungsplanes muss für sämtliche Bauvorhaben innerhalb des Plangebietes auch weiterhin ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden. Parallel zur Aufstellung des einfachen Bebauungsplanes „Südlich der Kirchgasse" wurde von der Gemeinde Adelsried auch bereits das Verfahren zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes eingeleitet.

Der vom Gemeinderat in der Sitzung am 24.03.2026 gebilligte Vorentwurf des einfachen Bebauungsplanes „Südlich der Kirchgasse", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung mit vorläufigem Umweltbericht (Teil C), jeweils in der Fassung vom 24.03.2026, liegt in der Gemeindeverwaltung Adelsried, Dillinger Straße 2, in 86477 Adelsried in der Zeit

vom 08. April 2026 bis einschließlich 08. Mai 2026

im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. In diesem Zeitraum besteht während der bekannten Dienstzeiten die Möglichkeit sich über die allgemeinen Zwecke und Ziele sowie die wesentlichen Auswirkungen des einfachen Bebauungsplanes zu unterrichten und Anregungen sowie Hinweise zum Vorentwurf des einfachen Bebauungsplanes „Südlich der Kirchgasse" schriftlich (nach Möglichkeit auf elektronischem Weg an info@adelsried.de) oder zur Niederschrift vorzubringen.

Darüber hinaus können die Unterlagen auch auf der Homepage der Gemeinde Adelsried unter

https://www.adelsried.de/de/rathaus/bebauungsplaene

oder alternativ

über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter

https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/

(Gemeindename: Adelsried - laufende Bauleitplanverfahren) eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Entwurf des einfachen Bebauungsplanes „Südlich der Kirchgasse" unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des einfachen Bebauungsplanes „Südlich der Kirchgasse" nicht von Bedeutung ist.

Umgriff des einfachen Bebauungsplanes „Südlich der Kirchgasse" (ohne Maßstab)

 

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art.13 und 14 DSGVO", das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Adelsried, 02.04.2026
Sebastian Bernhard, Erster Bürgermeister