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Aus dem Holzwinkel Amtsblatt u Mitteilungsblatt f VG Welden u GemAdelsried
Ausgabe 18/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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BEKANNTMACHUNG DER HAUSHALTSSATZUNG

DER GEMEINDE BONSTETTEN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2026 

Der Gemeinderat Bonstetten hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen.

Das Landratsamt Augsburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan geprüft und mit Schreiben vom 17.04.2026, Az 31-940/02-3 mitgeteilt, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Teile enthält.

Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft.

Die Haushaltssatzung samt Anlagen einschließlich des Haushaltsplanes liegt gemäß Art. 65 As. 3 Satz 3 Halbsatz 2 GO vom Tage der Bekanntmachung an bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Welden, Marktplatz 1, 86465 Welden, Zimmer 103 während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.

Bonstetten, den 24. April 2026
Anton Gleich
Erster Bürgermeister

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 

der Gemeinde Bonstetten, Landkreis Augsburg

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung wird folgende Haushaltssatzung erlassen:

§1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt 

in den Einnahmen und Ausgaben mit ⇔ 4.414.100,00 €

und

im Vermögenshaushalt 

in den Einnahmen und Ausgaben mit ⇔ 2.305.300,00 € 

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe⇔ 310 v.H.

Grundsteuer B für sonstige Grundstücke ⇔ 200 v.H.

Gewerbesteuer ⇔ 330 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan 

wird festgesetzt auf ⇔ 500.000,00 €

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.

Bonstetten, den 23.04.2026
Anton Gleich
Erster Bürgermeister