DES MARKTES WELDEN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2026
Der Marktgemeinderat Welden hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen.
Das Landratsamt Augsburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan geprüft und mit Schreiben vom 23.04.2026, Az 31-940/02-3 mitgeteilt, dass die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 keine genehmigungspflichtigen Teile enthält.
Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft.
Die Haushaltssatzung samt allen Anlagen einschließlich des Haushaltsplanes liegt gem. Art. 65 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 2 GO vom Tage der Bekanntmachung an bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Welden, Marktplatz 1, 86465 Welden, Zimmer 103 während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026
des Marktes Welden, Landkreis Augsburg
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung wird folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 10.181.100,00 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.948.200,00 €
ab.
§ 2
Für das Haushaltsjahr 2026 sind über die fortgeltenden Kreditermächtigungen hinaus keine neuen Kreditermächtigungen erforderlich.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A
für land- und forstwirtschaftliche Betriebe 420 v.H.
Grundsteuer B für sonstige Grundstücke 230 v.H.
Gewerbesteuer 360 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
wird festgesetzt auf 1.500.000,00 €
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.
Welden, den 30. April 2026