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Aus dem Holzwinkel Amtsblatt u Mitteilungsblatt f VG Welden u GemAdelsried
Ausgabe 20/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Markt Welden

DES MARKTES WELDEN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2024

Der Marktgemeinderat Welden hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.

Das Landratsamt Augsburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan geprüft und mit Schreiben vom 02.05.2024, Az 31-940/02-3 mitgeteilt, dass die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 keine genehmigungspflichtigen Teile enthält.

Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2024 in Kraft.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gem. Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO vom Tage der Bekanntmachung an bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Welden, Marktplatz 1, 86465 Welden, Zimmer 103 während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.

Welden, den 13. Mai 2024

Stefan Scheider
1. Bürgermeister

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024

des Marktes Welden, Landkreis Augsburg

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung wird folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  9.377.050,00 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  6.575.600,00 €

ab.

§ 2

Für das Haushaltsjahr 2024 sind über die fortgeltenden Kreditermächtigungen hinaus keine neuen Kreditermächtigungen erforderlich.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4 1)

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe  —  360 v.H.

2. Grundsteuer B für sonstige Grundstücke —  360 v.H.

3. Gewerbesteuer  —  360 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf 1.500.000,00 €

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.

Welden, den 13. Mai 2024

Stefan Scheider
Erster Bürgermeister