Der Gemeinderat Bonstetten hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.
Das Landratsamt Augsburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan geprüft und mit Schreiben vom 26.04.2023, Az 31-940/02-3 mitgeteilt, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Teile enthält.
Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2023 in Kraft.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Welden, Marktplatz 1, 86465 Welden, Zimmer 103 während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus (Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO und § 4 Bekanntmachungsverordnung)
Bonstetten, den 22. Mai 2023
Anton Gleich
Erster Bürgermeister
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023
der Gemeinde Bonstetten, Landkreis Augsburg
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung wird folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 3.754.200,00 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 6.031.350,00 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe — 330 v.H. |
| 2. | Grundsteuer B für sonstige Grundstücke — 330 v.H. |
| 3. | Gewerbesteuer — 330 v.H. |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
wird festgesetzt auf — 500.000,00 €
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
Bonstetten, den 22.05.2023