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Aus dem Holzwinkel Amtsblatt u Mitteilungsblatt f VG Welden u GemAdelsried
Ausgabe 21/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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BEKANNTMACHUNG DER HAUSHALTSSATZUNG DER GEMEINDE BONSTETTEN FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2023

Der Gemeinderat Bonstetten hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen.

Das Landratsamt Augsburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan geprüft und mit Schreiben vom 26.04.2023, Az 31-940/02-3 mitgeteilt, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Teile enthält.

Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2023 in Kraft.

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Welden, Marktplatz 1, 86465 Welden, Zimmer 103 während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich aus (Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO und § 4 Bekanntmachungsverordnung)

Bonstetten, den 22. Mai 2023

Anton Gleich

Erster Bürgermeister

Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023

der Gemeinde Bonstetten, Landkreis Augsburg

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung wird folgende Haushaltssatzung erlassen:

§1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  3.754.200,00 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  6.031.350,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche

Betriebe  — 330 v.H.

2.

Grundsteuer B für sonstige Grundstücke  —  330 v.H.

3.

Gewerbesteuer  — 330 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan

wird festgesetzt auf — 500.000,00 €

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Bonstetten, den 22.05.2023

Anton Gleich
Erster Bürgermeister