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Aus dem Holzwinkel Amtsblatt u Mitteilungsblatt f VG Welden u GemAdelsried
Ausgabe 22/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Dezentrale Anlaufstelle für Seniorinnen und Senioren in der Region Holzwinkel und Altenmünster

In der Region Holzwinkel und Altenmünster wird eine von drei Dezentralen, flächendeckenden Seniorenberatungen im Landkreis Augsburg angeboten. Ziel der Dezentralen Anlaufstelle für Seniorinnen und Senioren ist es, professionelle Beratung und Hilfeleistungen im Umgang mit verschiedenen Themen des Alters vor Ort in der Region Holzwinkel und Altenmünster zu bieten – einfach, kostenlos und unverbindlich. Sie möchten sich über die Anlaufstelle informieren oder haben ein konkretes Anliegen für ein Beratungsgespräch? Rufen Sie zu den üblichen Geschäftszeiten direkt in den Rathäusern der VGem. Welden (Tel. 08293-699-0) oder im Rathaus Altenmünster (Tel. 08295-9690-0) an.

Um die Leistungen und Angebote der Dezentralen Anlaufstelle bekannt zu machen, informieren die Mitarbeitenden monatlich über verschiedene Themen des Älterwerdens. Hier schreibt Frau Schuster, Einrichtungsleitung des Vitalis Seniorenzentrums St. Thekla Welden:

Kurzzeitpflege, Teil 2

Bei einer Kurzzeitpflege werden Pflegebedürftige vorübergehend in einer vollstationären Einrichtung versorgt, wenn die Pflege im häuslichen Umfeld aus verschiedenen Gründen zeitweise nicht stattfinden kann. Das oberste Ziel einer Kurzeitpflege, ist die Versorgung von Pflegebedürftigen sicherzustellen!

Wer übernimmt die Kosten?

Die Kosten für eine Kurzzeitpflege teilen sich in verschiedenen Bereiche auf. Diese sind Unterbringung und Verpflegung, Investkosten für die Instandhaltung und die Kosten für die pflegerische Versorgung. Die Pflegekasse beteiligt sich in der Kurzzeitpflege rein an den Kosten für die Pflege, hier steht jährlich ein Betrag von 1774€ zur Verfügung. Die Kosten für die Unterkunft, Verpflegung und die Investkosten müssen aus der eigenen Tasche gezahlt werden. Allerdings kann der Entlastungsbetrag von 125€, der Pflegebedürftigen monatlich zusteht, für die Kurzzeitpflege eingesetzt werden. Auch das Pflegegeld wird während einer Kurzzeitpflege zu 50% weiter gezahlt und verringert somit die Belastung des Eigenanteils.

Wichtig:

In jedem Fall muss eine Kurzzeitpflege bei ihrer Pflegekasse beantragt und genehmigt werden. die Einrichtung die sie auswählen, muss von den Pflegekassen dafür zugelassen sein!

Die Kurzzeitpflege ist ein wichtiges Angebot, um die Pflege in Krisensituationen sicherzustellen oder pflegende Angehörige kurzzeitig zu entlasten. Gerade diese sollten sich einmal im Jahr diese Auszeit nehmen um Kraft zu tanken, denn die Pflege von Angehörigen ist einen große Aufgabe, in der diese Menschen oft an Ihre Grenzen kommen.

Angebot für Sie:

Sollten sie noch offene Fragen zu einer Kurzzeitpflege haben, wenden sie sich an ihre Pflegekasse oder aber auch an eine Einrichtung mit entsprechendem Angebot.

Auch die dezentrale Beratungsstelle ihrer Gemeinde, wird sie gerne zu diesem Thema beraten und unterstützen!

Michaela Schuster, Einrichtungsleitung des Vitalis Seniorenzentrums St. Thekla Welden