Regenwasserzisternen für die Gartenbewässerung schonen wertvolles Trinkwasser und werden deshalb vermehrt eingesetzt.
Die Nutzung für WC oder die Waschmaschine ist nur in genehmigten Ausnahmefällen möglich.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eine Regenwassernutzung für WC-Spülung oder Waschmaschine einer Befreiung des Wasserversorgers bedarf.
Eine Einleitung des Regenwassers als Schmutzwasser in den Kanal muss entsprechend den geltenden Abwassergebühren abgerechnet werden und ist deshalb der Gemeinde mitzuteilen.
Aus diesem Grund bitten wir Sie, falls Sie eine Regenwassernutzungsanlage auch für WC oder Waschmaschine nutzen, dies unverzüglich, spätestens bis 01.07.2025, der VG Welden (als Wasserversorger) mitzuteilen.