gemäß § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 BauGB
des Aufstellungsbeschlusses
und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
zum Bebauungsplan Nr. 13 „Regenerative Energien“ bei Heuberg
Der Gemeinderat Emersacker hat in der Sitzung vom 23.05.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Regenerative Energien“ bei Heuberg beschlossen und den vom Büro OPLA, Augsburg, ausgearbeiteten Vorentwurf in der Fassung vom 23.05.2023 gebilligt.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 „Regenerative Energien“ bei Heuberg mit Begründung kann in der Verwaltungsgemeinschaft Welden, Marktplatz 1, 86465 Welden
vom 12.06.2023 bis einschließlich 14.07.2023
während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen und erörtert werden.
| Die Öffnungszeiten sind: | |
| Montag, Dienstag, Freitag | von 08.00 Uhr – 12.00 Uhr, |
| Donnerstag | von 14.00 Uhr – 18.00 Uhr, |
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn der Gemeinderat den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die oben genannten Planungsunterlagen sind auch im Internet auf der Homepage der Gemeinderat Emersacker unter https://www.vg-welden.de/aktuell.html?tag=bekanntmachung veröffentlicht.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Verfahrensart
Das Verfahren wird im Regelverfahren mit frühzeitiger Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sowie mit der Erstellung eines Umweltberichtes durchgeführt.
Parallel zum Bebauungsplan wird der Flächennutzungsplan geändert.
Geltungsbereich (ohne Maßstab)
Der Änderungsbereich befindet sich südlich von Emersacker und umfasst die unten abgebildeten Flächen auf den Flurstücken 296 (Heizzentrale) und 298, 299, 304, 305, 307 und 309 (Freiflächen PV) der Gemarkung Emersacker, geplant:
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
In der Gemeinde Emersacker ist die Errichtung und der Betrieb eines Nahwärmenetzes zur Versorgung von privaten und kommunalen Kunden geplant. Zur Wärmeerzeugung für das Nahwärmenetz soll vorrangig ein Power-to-heat System (bsp. einer Luft-Wärmepumpe) genutzt werden. Hierfür soll eine Heizzentrale, sowie eine Photovoltaikfreiflächenanlage inklusive Infrastrukturanlage errichtet werden (im Folgenden „Wärmeerzeugungsanlage” genannt). Der durch die Photovoltaikfreiflächenanlage erzeugte Strom wird neben der Stromeinspeisung ins Stromnetz insbesondere der Versorgung des Wärmenetzes, vorrangig des Power-to-heat Systems, dienen.
Im Rahmen der Heizzentrale ist u.a. der Aufbau und Betrieb von industriellen Luftwärmepumpen, einem Pufferspeicher, einer Hackschnitzelanlage und einem Spitzenlastkessel geplant. Die Photovoltaikfreiflächenanlage wird aus Photovoltaik-Modulen mit Unterkonstruktionen bestehen und die Infrastrukturanlage umfasst Übergabe, Schalt, Mess- und Wechselrichteranlagen mit Wechselrichtergebäude, elektrische Mittelspannungsleitungen sowie Telekommunikationsleitungen wie Fernmelde- und Steuerkabel, Wege mit Kurvenradien und Einfahrtrichtern für Schwertransporter sowie Lager- und Montageflächen und Zaunanlagen.
Gemäß § 1 Abs. 3 BauGB ist es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Marktgemeinde Welden erforderlich, einen Bauleitplan aufzustellen, dies geschieht insbesondere unter Berücksichtigung der Belange der Wirtschaft gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 8 BauGB.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.