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Aus dem Holzwinkel Amtsblatt u Mitteilungsblatt f VG Welden u GemAdelsried
Ausgabe 25/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Haushaltssatzung Bonstetten 2025

BEKANNTMACHUNG DER HAUSHALTSSATZUNG
DER GEMEINDE BONSTETTEN
FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2025

Der Gemeinderat Bonstetten hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.

Das Landratsamt Augsburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan geprüft und mit Schreiben vom 10.06.2025, Az 31-940/02-3 mitgeteilt, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Teile enthält.

Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft.

Die Haushaltssatzung samt Anlagen einschließlich des Haushaltsplanes liegt gemäß Art. 65 As. 3 Satz 3 Halbsatz 2 GO vom Tage der Bekanntmachung an bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Welden, Marktplatz 1, 86465 Welden, Zimmer 103 während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.

Bonstetten, den 13. Juni 2025

Anton Gleich

Erster Bürgermeister


Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025

der Gemeinde Bonstetten, Landkreis Augsburg

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung wird folgende Haushaltssatzung erlassen:

§1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  4.274.000,00 €

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit  —  5.831.400,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Gewerbesteuer  —  330 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan

wird festgesetzt auf  —  500.000,00 €

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.

Bonstetten, den 13.Juni 2025

Anton Gleich
Erster Bürgermeister