Der Gemeinderat Heretsried hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen.
Das Landratsamt Augsburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan geprüft und mit Schreiben vom 27.05.2026, Az 31-940/02-3 mitgeteilt, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Teile enthält.
Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2026 in Kraft.
Die Haushaltssatzung samt Anlagen einschließlich des Haushaltsplanes liegt gem. Art. 65 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 2 GO vom Tage der Bekanntmachung an bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Welden, Marktplatz 1, 86465 Welden, Zimmer 103 während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung wird folgende Haushaltssatzung erlassen:
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.630.800,00 €
und
im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.095.300,00 € ab.
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe 315 v.H. |
| 2. | Grundsteuer B für sonstige Grundstücke 190 v.H. |
| 3. | Gewerbesteuer 360 v.H. |
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf 300.000,00 €.
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2026 in Kraft.