Die Verbandsversammlung des Schulverbandes Welden hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen.
Das Landratsamt Augsburg hat als Rechtsaufsichtsbehörde die Haushaltssatzung samt Haushaltsplan gewürdigt und mit Schreiben vom 12.06.2025, Az 31-940/02-3 mitgeteilt, dass die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Teile enthält.
Die Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft.
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen einschließlich des Haushaltsplanes liegt gem. Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO i.V.m. Art. 24 Abs. 1 Satz 1 KommZG vom Tage der Bekanntmachung an bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung in der Kämmerei der Verwaltungsgemeinschaft Welden, Marktplatz 1, 86465 Welden, Zimmer 103 während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme auf.
Welden, den 17. Juni 2025
Auf Grund der Art. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG), Art. 40 Abs. 1 KommZG sowie der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Schulverband folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 1.149.000,00 Euro
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit — 426.900,00 Euro
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Schulverbandsumlage
Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2025
festgesetzt auf — 868.200,00 Euro
und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt (Verwaltungsumlage).
Für die Berechnung der Schulverbandsumlage, die auf alle Mitglieder des Schulverbandes umzulegen ist, wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2024 auf 351 Schüler (ohne Gastschüler) festgesetzt. Für die Berechnung der Schuldendienstumlage wird die maßgebende Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2024 auf 295 Schüler festgesetzt.
Das Nähere zur Berechnung der Verwaltungs- und Schuldendienstumlage für das Haushaltsjahr 2025 ergibt sich aus der Anlage 1 zu § 4 der Haushaltssatzung 2025.
Investitionsumlage
Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Finanzbedarf (Umlagesoll) zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird für das Haushaltsjahr 2025
festgesetzt auf — 415.000,00 Euro
und nach der Zahl der Verbandsschüler auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt.
Der Berechnung der Investitionsumlage wird die Schülerzahl nach dem Stand vom 01. Oktober 2024 mit insgesamt 351 Verbandsschülern zu Grunde gelegt.
Die Investitionsumlage wird je Verbandsschüler festgesetzt auf 1.182,336182 Euro.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
wird festgesetzt auf — 300.000,00 Euro
§ 6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.