Die Änderung der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Augsburg vom 23.11.2022 zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen zu präventiven Zwecken nach der Verordnung (EU) 2016/429 zu Tierseuchen („Tiergesundheitsrecht“) i.V.m. der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) dem Tiergesundheitsgesetz und dem Gesetz über das Landesstrafrecht und das Verordnungsrecht auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Landesstraf- und Verordnungsgesetz) im Landkreis Augsburg finden Sie auf unserer Internetseite unter www.vg-welden.de